Versammlungsstätten sind Sonderbauten. Daher sind beim Bau und Betrieb die MVStättVO bzw. die jeweilige VStättVO des Bundeslandes zu berücksichtigen. Viele Unternehmen und Behörden bauen und betreiben Versammlungsstätten, ohne sich bewusst zu sein, welche Auswirkungen bauliche Anforderungen auf den Betrieb haben.
Die Teilnehmenden sollen erkennen, wie Neubau, Sanierung und dem täglichen Betrieb bei Versammlungsstätten sich bedingen. Bestimmte baulichen Gegebenheiten können die Nutzungsmöglichkeiten für die Durchführung bestimmter Veranstaltungen stark einschränken. Häufig werden Versammlungsstätte geplant, bzw. saniert ohne die speziellen Erfordernisse von Veranstalter und Betreiber von Versammlungsstätten zu berücksichtigen. Das führt häufig dazu, dass teure Neubauten oder teuer saniert Versammlungsstätten nicht so genutzt werden können, wie dies wünschenswert wäre. Prognostizierte Auslastungszahlen können daher häufig nicht erreicht werden.
Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Mitarbeitende in Behörden, die mit der Planung, Sanierung, Betrieb und Vermietung für Versammlungsstätten befasst sind.
Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen
Technische Anlagen und Einrichtungen
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Betriebsvorschriften der MVStättVO
Zusätzliche Bauvorlagen Bestehende Versammlungsstätten Hinweis: Die Teilnehmenden können im Vorfeld, konkrete Fragen oder Pläne einreichen, die dann im Seminar als Beispiele Berücksichtigung finden |
Frau Kerstin Klode
Dipl. Finanzwirtin, Brandschutzbeauftragte
28.05.24, 09:00 - 16:30 Uhr
24.10.24, 09:00 - 16:30 Uhr
8 Lehrstunden
395,00 € netto
470,05 € inkl. 75,05 € USt (19%)
BAUAKADEMIE Berlin
Alexanderstraße 9
10178 Berlin
Tel.: 030 / 549975-0
Fax: 030 / 549975-19
E-Mail: bildung@bauakademie.de
Frau Antje Boy
Frau Gertrud Ranner
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