Bereits im Jahre 2015 wurde die Betriebssicherheitsverordnung grundsätzlich strukturell und konzeptionell überarbeitet. Eine Vielzahl von Pflichten wurde geändert bzw. neu begründet. Deren Nichterfüllung wurde in erheblichem Umfang unter Strafe gestellt, d.h. der Katalog der Sanktionen für Pflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat wurde erheblich erweitert. In den Jahren 2016, 2017 und 2019 sind weitere Änderungen in Kraft getreten, die in nicht unerheblichem Maße Konsequenzen für die Wahrnahme der Betreiberverantwortung haben.
Im Seminar erfahren die Teilnehmer kompakt und praxisorientiert, welche Neuerungen das sind, wie sie Handlungserfordernisse ermitteln und welche Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um Risiken zu vermeiden. Für ein einheitliches Grundverständnis der Teilnehmer werden zunächst wesentliche Grundlagen der Betreiberverantwortung vermittelt. Darauf aufbauend werden neuen Anforderungen aus der BetrSichV erläutert. In diesem Zusammenhang wird z.B. auch auf die Relevanz von Rechtsnormen aus dem Bereich der Produktsicherheit für den Betrieb erläutert und auf die Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Erfüllung von Betreiberpflichten eingegangen.
Denn spätestens nach der Hühnerpest-Entscheidung steht fest: Die Unternehmen sind verpflichtet, die Aktualität ihrer Maßnahmen im Rahmen der Erfüllung ihrer Rechtspflichten nachzuweisen.
Eigentümer und sonstige Betreiber von Infrastruktursystemen; Führungskräfte, die mit Arbeitgeberpflichten betraut sind; Angestellte, denen Betreiberpflichten übertragen wurden; Facility-Service-Dienstleister und Dienstleister im Objektmanagement
Rechtliche Grundlagen der Betreiberverantwortung im Focus der Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV)
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Betriebssicherheitsverordnung - Änderungen seit 2016
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Dipl.-Ing. Harald Wonisch
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